AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlage
Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt auf der Grundlage ausschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande.

§ 2 Preise/Angebote
a) Es gelten unsere Listenpreise. Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
b) Mündliche und fernmündliche Angebote werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme verbindliche.
c) Geldscheine, Ausweisdokumente, Briefmarken etc. vervielfältigen wir nicht im Maßstab
      1 : 1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen vor. d) Individuell erarbeitete Angebote behalten  30 Tage ihre Gültigkeit. e) Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

§ 3 Verarbeitung elektronischer Daten
a) Der Kunde ist verpflichtet, das vorher vereinbarte Datenformat zu liefern. Entstehen für uns Zusatzarbeiten dadurch,      dass der Kunde ein abweichendes Format abliefert und Zusatzarbeiten erforderlich werden, um bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung ansonsten auftretende Abweichungen zu vermeiden, ist für die Zusatzarbeiten eine zusätzliche angemessene Vergütung geschuldet und zu zahlen. 
b) Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten   Dritten für die Ausgabe (Drucker, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nur dann, wenn diese mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist und nur soweit, wie sie für uns objektiv durchführbar ist. Mängel, deren Entstehung auf fehlerhafte Datenanlieferung zurück zu führen sind, beseitigen wir gegen gesonderte Vergütung, deren Höhe mit dem Kunden vereinbart wird. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt eine ortsübliche angemessene Vergütung als geschuldet.
c) Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des  Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt alleine dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
d) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zum Auftragsvolumen sind für uns verbindliche. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezügliche des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronischen übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
e) Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten oder  technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender und/oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten durch uns erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten.
f) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde auf Wunsch eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns bei den gelieferten Datensätzen eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich oder nicht gewünscht und hatte der Kunde bei Farbabweichungen uns keine Andruckprobe mitgeliefert, trägt er das Risiko der Abweichungen und hat die erforderlichen Korrekturarbeiten zusätzlich zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z. B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse  bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss von dem Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden.
g) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine bei uns angelegte Mailbox oder einen Server ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde: den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.

§ 4 Zahlungsbedingungen
a) Wir sind nicht verpflichtet, unbare Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Bei Entgegennahme  erfolgt die Annahme stets nur zahlungshalber.
b) Die Zahlungen sind nach Rechnungsstellung fällig. Vereinbarte Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können. Zahlungen können nach unserer Wahl auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden, soweit keine eindeutige Tilgungsbestimmung getroffen ist. 
c) Müssen Rechnungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, umgeschrieben werden, wird eine Bearbeitungspausschale von 5,00 € pro Rechnung gesondert berechnet.
d) Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, sind wir berechtigt, für die zweite Mahnung 5,00 € und für die dritte Mahnung 10,00 €  an Mahngebühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Daneben berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
e) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch uns anerkannt wurden (unstreitig sind). f) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis wie unsere Forderung beruht.

§ 5 Vermögensverfall des Kunden
Bei Vermögensausfall des Kunden (Zahlungseinstellung, Abgabe der Offenbarungsversicherung, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst erkennbare wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, anderweitige Zwangsvollstreckungen) sind wir berechtigt, eine sofort zu stellende ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unsere Vertragsforderung abzüglich anrechenbarer, durch die Kündigung ersparter Aufwendungen wird dann sofort fällig.

§ 6 Lieferzeiten/Lieferverzug
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt worden sind; und wenn der Kunde sämtliche für die Auftragserfüllung von seiner Seite benötigten Daten, Vorlagen, Freigaben u.ä. zur vereinbarten Zeit beibringt.
b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von 3 Werktagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Nachfrist) gemäß § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB zu setzten.
c) Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Versand
Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsche zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte. Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden sofern nicht die Auslieferung durch von uns beauftragte oder eigene boten vereinbart wurde. Beim Versand werden Verpackungskosten (Verpackungsmaterial, Verpackungszeit etc.) gemäß unserer Preisliste gesondert berechnet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Warten bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden  Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
b) An Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat. Der Kunde tritt für den Fall der – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen –Weiterveräußerung der Vorbehaltsware uns schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderung gegen seinen Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei der Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Kunden ergeben. Wir nehmen schon hier die Abtretung an.  Auf unser Verlangen hat unser Kunde die Abtretung seinem Kunden bekannt zugeben und uns die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einbeziehung und etwaiger Interventionen trägt unser Kunde.

§ 9 Ansprüche des Kunden bei Mängeln
a) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Qualität ( z. B. Papierqualität, Tonwertwiedergabe) auftreten, die, sofern sie nicht erheblich sind, keinen Mangel darstellen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen und nicht verhindert werden können, stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Produktion, Bearbeitung oder Beratung unsererseits verschuldet sind. Bei Kaschierungs-, Versiegelungs- sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowie unter Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien, usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei der Verarbeitung elektronischer Daten weisen wir auf folgendes hin: War keine Prüfungspflicht und die Fehlerhaftigkeit der Datenübertragung für uns als Verarbeiter auch nicht offensichtlich, übernehmen wir keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen dritten weiterleiten.
b) Zeigt der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 2 Wochen bei uns schriftlich an, verliert er seine Gewährleistungsrechte. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige innerhalb der Frist reicht aus. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt für gewerblich tätige Kunden eine Anzeigefrist von 12 Monaten ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eine Anzeigefrist von 24 Monaten ab Erhalt der Ware.
c) Die Ansprüche sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache  (Nacherfüllung) beschränkt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
d) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von uns sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt, soweit die Vorraussetzungen gegeben sind.

§ 10 Schutzrechte Dritter
Wir haften nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Lieferantengegenstand, der nach vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen oder sonstigen Angaben des Kunden von uns vervielfältigt beziehungsweise bearbeitet worden ist. Der Kunde hat uns in diesem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir sind auch nicht verpflichtet, die Freiheit von Schutzrechten Dritter vor Autragsannahme/ - ausführung zu prüfen.

§ 11 Haftung
Soweit nicht anders bestimmt ist, haften wir für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vertrag und unerlaubter Handlung wie folgt:
a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Bei Beschädigung oder Verlust des Originals durch in diesem selbst liegende Eigenschaften, z. B. altersbedingte Brüchigkeit von Transparent-Originalen, Vergrößerung von bereits vorhandenen Einrissen an Originalen, Risse an bereits vorhandenen Faltstellen der Vorlage, Verwendung von Selbstklebefolien oder anderen Klebematerialien sowie von selbstklebenden Einfassbändern, falls diese an den Kopierzylindern-  oder Trommeln kleben bleiben, wird keine Haftung übernommen. Für Beschädigungen von Daten und Datenträgern sowie Zwischenprodukten sowie für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgang wird von uns nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist. Für Verlust oder Beschädigung von uns übergebenen Originalen/Vorlagen wird im übrigen Ersatz im Einzelfall bis zu einem Betrag von höchstens 15000,00 € nach Maßgabe des vom Wirtschaftsverband Kopie und Medientechnik e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinaus gehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Eine Haftung des Wirtschaftsverbandes Kopie und Medientechnik e.V. wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen/Vorlagen sind uns unverzüglich nach (Rück-) Lieferung schriftlich mitzuteilen.
c) Im übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss sowie vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produktionshaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragsüblich vorhersehbare Schäden gesetzlich zwingend unabdingbar gehaftet wird. Insoweit wird unsere vertragliche Haftung für einfach-fahrlässig durch Nicht- oder Schlechterfüllung verursachte Vermögens- und Vermögensfolgeschäden des Bestellers begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Brutto-Herstellungspreises (Vertragssumme). Ist der Besteller Vorsteuerabzugsberechtigt gilt 10% des Netto-Vertragspreises. 
d) Für Datenverlust haften wir im Rahmen vorstehender Regelungen in Höhe eines typischen Wiederherstellungsschadens, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender, mindestens jedoch einmal täglicher Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.
e) Wir verwenden während der Internetübertragung moderne Verschlüsselungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass bei Kommunikation über das Internet Daten von Dritten abgehört und/oder aufgezeichnet werden können. Wir übernehmen für Schäden, die durch das unbefugte Abhören und/oder Aufzeichnungen von Daten (z. B. E-Mails) verursacht sind, keine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
f) Da Übermittlungsfehler bei der Datenübertragung (z. B. ISDN) oder zeitliche Verzögerungen hierbei außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Haftung/Gewährleistung.

§ 12 Verwahrung von Unterlagen des Kunden/Vernichtung
Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und
gegen gesonderte Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten
Archivierungsvertrag zu regeln.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum
Auslieferungsdatum pfleglich behandelt. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, hat der
Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Bei Verlust haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Originale/Vorlagen, die der Kunde trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten nach Auftragserledigung abholt,
dürfen von uns vernichtet werden.


§ 13 Urheberrecht
Bearbeiten wir das übergebene Material nicht nur unwesentlich, indem wir eine schöpferische Leistung erbringen, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem recht bleibt uns vorbehalten. Von uns angefertigte Entwürfe, Filme, Vorlagen und sonstige Hilfsmittel bleiben auch nach Ablieferung des Endproduktes und Zahlung unser Eigentum.

§ 14 Datenschutz
a) Der Kunde wird gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind.
b) Wir gewährleisten die datenschutzrechtlichen Sicherheit der jeweiligen Daten, welche eingestellt oder verarbeitet werden, auf der Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. 
c) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten von uns gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrags erforderlich ist.
d) Der Kunde erklärt sich insbesondere auch damit einverstanden, dass seine Daten auf Grund einer Datenübermittlung von einem Dritten im Rahmen einer mit uns vereinbarten Auftragsdatenverarbeitung gespeichert, gelöscht und gesperrt werden.
e) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Buchhaltung und Rechnungsstellung an ein Drittunternehmen übertragen.

§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitfragen ist – soweit eine Gerichtsvereinbarung gesetzlich zulässig ist – der Ort unseres Geschäftssitzes.